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SGB II: Im Sozialrecht kann für alle ergangenen Bescheide ein Überprüfungsantrag gestellt werden, er muss aber konkret begründet werden.

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

SGB II: Im Sozialrecht kann für alle ergangenen Bescheide ein Überprüfungsantrag gestellt werden, der Antrag muss aber konkret begründet werden.

Entscheidung im Volltext: L 11 AS 1392/13, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Braunschweig

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.04.2016

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