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Keine Sozialhilfe bei Einkünften aus Geheimdiensttätigkeit - Gericht bestätigt Rückforderung von über 40.000 €

Pressemitteilung

Keine Sozialhilfe bei Einkünften aus Geheimdiensttätigkeit - Gericht bestätigt Rückforderung von über 40.000 €

Entscheidung im Volltext: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen L 8 SO 156/10 vom 6. März 2014; die Revision wurde nicht zugelassen - veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de -

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.04.2014

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