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Grundsicherungsempfänger im Trennungsjahr müssen Eigenheim nicht verkaufen

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Grundsicherungsempfänger im Trennungsjahr müssen Eigenheim nicht verkaufen"

Entscheidung im Volltext: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31.05.2017 - L 13 AS 105/16; veröffentlicht bei www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.06.2017

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