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Bildungspaket: Anspruch auf außerschulische Lernförderung bei Rechtschreibschwäche

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 28. Februar 2012 über den Anspruch auf außerschulische Lernförderung bei Rechtsschreibschwäche entschieden:

Bildungspaket: Anspruch auf außerschulische Lernförderung bei Rechtschreibschwäche

Vorinstanz: Sozialgericht Lüneburg

Entscheidung im Volltext: L 7 AS 43/12 B ER - Bildungspaket

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.04.2012

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