Sie erleichtern und beschleunigen das gerichtliche Verfahren, wenn Sie folgende Hinweise beachten, die nicht nur für Klagen, sondern sinngemäß auch für alle anderen Rechtsbehelfe gelten (z.B. für Beschwerden, Berufungen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz):
Eine Klage ist grundsätzlich schriftlich zu erheben (§ 90 Sozialgerichtsgesetz - SGG). Sie soll unter Angabe des Ortes und des Datums unterschrieben sein (§ 92 SGG). Eine Klage kann allerdings auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden (Rechtsantragsstelle).
Eine Übersendung per E-Mail ist nicht zulässig und wäre rechtlich unwirksam!
In Ihrer Klage müssen Sie angeben, wer Sie sind, was Sie begehren und gegen welche Behörde Sie klagen (§ 92 SGG). Eine bestimmte Form ist hierfür nicht erforderlich. Sie vermeiden Verzögerungen und Missverständnisse, wenn Sie Ihrer Klage eine (einfache) Fotokopie des angefochtenen Bescheides und des Widerspruchsbescheides beifügen.
Bitte geben Sie in Ihrer Klage möglichst genau an, wogegen Sie sich wehren bzw. welche Leistung Sie begehren. Bitte stellen Sie bereits bei Klageerhebung einen möglichst genauen Klageantrag.
Wenn Sie die Klage für eine andere Person erheben, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen (§ 73 SGG).
Bitte fügen Sie Ihrer Klage unbedingt Abschriften (d.h. Fotokopien oder Durchschläge) Ihrer Schriftsätze für die übrigen Beteiligten bei. Fehlen diese Abschriften, müssten diese auf Ihre Kosten durch das Gericht gefertigt werden (§ 93 SGG).
Wichtig ist auch, dass Sie während des Gerichtsverfahrens auf dem Postwege erreichbar sind. Bitte versäumen Sie in Ihrem eigenen Interesse nicht, eine Änderung Ihrer Anschrift sofort mitzuteilen.
Bei einer Klageerhebung in der Rechtsantragsstelle bringen Sie bitte den gesamten Schriftwechsel mit der Behörde und insbesondere den angefochtenen Verwaltungsakt / Widerspruchsbescheid mit. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Rechtsantragsstelle keine Rechtsberatung erfolgen darf. Die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstellen erfahren Sie hier für das Landessozialgericht bzw. auf der Seite des jeweiligen Sozialgerichts.
Erläuterungen zum weiteren Verfahrensablauf können Sie der Seite Grundzüge des sozialgerichtlichen Verfahrens entnehmen.
Hinweise zur Prozesskostenhilfe finden Sie im Ratgeber des Justizportals Niedersachsen.
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