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Geschäftsverteilungsplan des LSG

Gemäß § 6 Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit §§ 21a ff. Gerichtsverfassungsgesetz entscheidet des Präsidium über die Besetzung der Spruchkörper (Senate) und die Verteilung der Geschäfte.

Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan finden Sie hier.
GVP-LSG

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