Die niedersächsische Sozialgerichtsbarkeit stellt bei Bedarf Richterinnen und Richter auf Probe ein.
Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen, zum Inhalt des zu stellenden Einstellungsantrages und zum Auswahlverfahren finden Sie im Merkblatt des Niedersächsischen Justizministeriums für die Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe in der Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen. Das Merkblatt steht hier zum Download bereit.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Georg-Wilhelm-Straße 1
29223 Celle.
Bei weiteren Fragen zur Einstellung in den richterlichen Dienst der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit wenden Sie sich bitte an Frau Justizamtfrau Weber, Tel. 05141/962-232.
Offene Stellen als Richter/in auf Probe beim Sozialgericht Bremen werden im Beiblatt zum Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen ausgeschrieben. Sie finden hier weitere Informationen.