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SGB II: Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses können zu den erstattungsfähigen Umzugskosten gehören

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

SGB II: Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses können zu den erstattungsfähigen Umzugskosten gehören

Entscheidung: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Urteil vom 6. Oktober 2015 – L 6 AS 1349/13; veröffentlicht bei www.sozialgerichtsbarkeit.de; die Revision ist beim BSG anhängig - B 14 AS 58/15 R

Vorinstanz: Sozialgericht Hannover

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.03.2016

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