Artikel-Informationen
erstellt am:
26.04.2012
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 28. Februar 2012 über den Anspruch auf außerschulische Lernförderung bei Rechtsschreibschwäche entschieden:
Bildungspaket: Anspruch auf außerschulische Lernförderung bei Rechtschreibschwäche
Vorinstanz: Sozialgericht Lüneburg
Entscheidung im Volltext: L 7 AS 43/12 B ER - Bildungspaket
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26.04.2012