Das LSG Niedersachsen-Bremen (LSG) hat im Fall einer Klägerin, die auch im Gesicht unter übermäßigem Haarwuchs leidet, entschieden, dass diese keinen Anspruch auf eine Laserepilationsbehandlung hat. Die Erkrankung der Klägerin könne auch mit einer Nadelepilation behandelt werden.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der 14 deutschen Landessozialgerichte haben sich vom 06. bis 08.05.2013 in Warnemünde (Mecklenburg-Vorpommern) zu ihrer jährlichen Arbeitstagung getroffen, an der zeitweise auch der Präsident des BSG und eine Vertreterin des BMAS teilgenommen haben.
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