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Grußwort der Präsidentin

Herzlich Willkommen auf der Internet-Seite des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen und der niedersächsischen Sozialgerichte.


Liebe Besucherin, lieber Besucher,

ich begrüße Sie sehr herzlich auf der Internetseite des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen und freue mich über Ihr Interesse an unserer Gerichtsbarkeit. Das Landessozialgericht ist als Berufungs- und Beschwerdegericht die höchste Instanz für sozialgerichtliche Streitigkeiten in Niedersachsen und Bremen. Vor den neun Sozialgerichten in Niedersachsen und Bremen und dem gemeinsamen Landessozialgericht werden zum Beispiel Klagen und Anträge aus den Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende verhandelt und entschieden. Wir haben aber noch viele weitere Zuständigkeiten, über die Sie sich gerne auf den folgenden Internetseiten informieren können. Mit seinen inzwischen 16 Senaten, die sich jeweils auf bestimmte Rechtsgebiete des Sozialrechts spezialisiert haben, und die in der Hauptstelle des Landessozialgerichts in Celle und in der Zweigstelle in Bremen ansässig sind, trägt das Landessozialgericht zur obergerichtlichen Rechtsprechung für das gesamte Sozialrecht bei und nimmt zugleich als zuständige Justizverwaltungsbehörde zahlreiche Verwaltungsaufgaben wahr.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Sozialgerichte, unsere Aufgaben, das sozialgerichtliche Verfahren und die Geschichte des Gerichts, aber auch über Karrierechancen in der Sozialgerichtsbarkeit. Sie finden Gerichtsentscheidungen in der neu aufgelegten gemeinsamen Datenbank der Sozialgerichtsbarkeit aller Bundesländer (sozialgerichtsbarkeit.de). Über aktuelle Entscheidungen werden Sie außerdem durch unsere Pressemitteilungen informiert.

Wenn Sie persönlich Rechtsschutz suchen, können Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Rechtsantragsstelle eines Sozialgerichts oder des Landessozialgerichts wenden. Dort kann Ihr Antrag aufgenommen werden, eine umfängliche Rechtsberatung findet allerdings nicht statt. Diese müssten Sie bei Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten bzw. Sozialverbänden oder Gewerkschaften in Anspruch nehmen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Recherche! Anregungen zur Verbesserung unseres Internetangebots nehmen wir gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Rieke

Präsidentin des Landessozialgerichts

  Bildrechte: Justiz

LSG Präsidentin Katrin Rieke

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