Niedersachsen klar Logo

SGB XII: Zur Anwendung der neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins

Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. Januar 2009

Vorinstanz: S 51 SO 331/06 - Sozialgericht Hannover

Normen: SGB XII § 30 Abs. 5, SGB XII § 42

Suchworte: Empfehlungen des Deutschen Vereins; Ernährung; Hypercholesterinämie; Mehrbedarf; Sachverständigengutachten, antizipiertes; Streitgegenstand; Vollkost

Nichtamtliche Leitsätze:

Zur Anwendung der "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe"

  1. Bei einem Anspruch auf Krankenkostzulage nach § 30 Abs. 5 SGB XII handelt es sich um einen Einzelanspruch der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und damit um einen eigenständigen Streitgegenstand.
  2. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe sind in der 3. völlig neu bearbeiteten Auflage 2008 (wieder) eine tragfähige Beurteilungsgrundlage, und zwar auch für vor der Veröffentlichung liegende Zeiträume (hier von August 2005 bis Juli 2006).
  3. Bei Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Hyperlipidämie, Hyperurikämie und Hypertonie bedarf es keiner speziellen Kostformen, vielmehr genügt nach aktuellem medizinisch-ernährungswissenschaftlichen Kenntnisstand eine in den "Empfehlungen" näher beschriebene Vollkost.
  4. Bei preisbewusster Einkaufsweise ist eine Vollkost mit einem Aufwand zu finanzieren, der von dem Regelsatz gedeckt ist.

Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.

Entscheidung im Volltext: L 8 SO 32/07 (Krankenkostzulagen)

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.02.2009
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln