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Yoga- und Pilateslehrer im Rehasport können auch selbständig sein

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Yoga- und Pilateslehrer im Rehasport können auch selbständig sein"

Entscheidung im Volltext: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen L 2 R 139/16; veröffentlicht bei www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Hannover

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.04.2017

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