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Krankenkasse muss anstelle des Sozialhilfeträgers für Schulwegbegleitung zahlen

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Krankenkasse muss anstelle des Sozialhilfeträgers für Schulwegbegleitung zahlen - Zuständigkeitsstreitigkeiten gehen nicht zu Lasten der Behinderten"

Entscheidung im Volltext: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen L 4 KR 65/17 B ER, veröffentlicht bei www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.05.2017

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