Niedersachsen klar Logo

Jobcenter muss nicht für ungenutzte Wohnung zahlen

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Jobcenter muss nicht für ungenutzte Wohnung zahlen"

Entscheidung im Volltext: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 11 AS 1138/16 B ER -, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Hildesheim

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.01.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln