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Jobcenter muss keine Börsentermingeschäfte finanzieren

Pressemitteilung des Landesozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Jobcenter muss keine Börsentermingeschäfte finanzieren"

Entscheidung im Volltext: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 7 AS 1494/15 - , veröffentlicht bei www.sozialgerichtsbarkeit.de .

Vorinstanz: Sozialgericht Hannover

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.02.2017

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